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Mit meiner Homepage habe ich nicht die Absicht, die Rechte Dritter zu verletzen, auch nicht fahrlässig. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen kommen, bitte ich Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und dadurch unnötig entstehenden Kosten beiderseits, sofort mit mir Kontakt aufzunehmen.
Ich werde sofort Ihren Einwand prüfen und diesen dann, sofern gerechtfertigt, umgehend abstellen. Die Kostennote Ihrer anwaltlichen Abmahnung ohne eine vorherige Kontaktaufnahme mit mir, werde ich deshalb im Sinne einer Schadensminderungspflicht Ihrerseits als unbegründet zurückweisen.

 

Informative Auszüge aus der Homepage der Anwaltskanzlei "Beckmann und Norda - Rechtsanwälte" zum Thema Pflichtimpressum:
...Seit Anfang 2002 gilt eine verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann abgemahnt werden. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Prinzipiell ist jede Internetpräsenz ein Teledienst (Ausnahmen: Mediendienste). Es ist nicht genau geklärt, ab wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" einzuordnen ist. Für private Homepagebetreiber könnte das Schalten einzelner Werbebanner genügen, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen...

 

Informationen zum Thema "Impressum" und einen "Webimpressum-Assistent" für so ziemlich jeden Berufsstand gibt es bei www.digi-info.de. Ein Besuch bei www.anbieterkennung.de lohnt sich auch, weil dort neben Impressumsinfos auch Links zu alternativen Impressumsseiten angeboten werden.

 

 

Impressumspflicht im Internet -
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG und § 10 MDStV

von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - BECKMANN UND NORDA Rechtsanwälte

 

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